Kostenübername durch die Zusatzversicherung der meisten
Krankenkassen

Die Myofunktionelle Therapie wird in den meisten Fällen von der Zusatzversicherung der Krankenkassen bezahlt. Für eine Kostenübernahme ist häufig eine ärztliche Überweisung nötig.

Klären Sie vor Therapiebeginn ab, ob die Kosten für die Myofunktionelle Therapie von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Ich verfüge über eine EMR Anerkennung

ZSR-Nummer P394063